25.04.2017
Es ist vollbracht!
Mit dem Schreiben des Finanzamtes Recklinghausen vom 01.03.2017 haben wir die Voraussetzungen für die Körperschaft nach § 60a Abs.1 AO erfüllt. Mit der Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Dortmund ist auch die letzte Hürde genommen und wir können offiziell als Verein aktiv werden.